Freie Gärten
ein Angebot – Wechsel sofort möglich
Seite aktualisiert: 2025-01-18
Parzelle 52 sucht Nachfolger
Lage: Anlagen Mitte – Größe 312 m2 – Gartenlaube Typ Rheinland 24 m2
ELT und Wasseranschluss auf der Parzelle – Preis VB Wertermittlung liegt vor – kann eingesehen werden
guter kleingärtnerischer Gesamteindruck
Anfrage/Kontakt p52@kgv-friebelstr.de oder Handy +49 1796112361
- weitere Suche nach freien Gärten Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V.
(Weiterleitung – in einem neuen Tab)
Drei Schritte, dann tauchst Du in die Magie eines Gartens ein …
- Wer sind wir? informiere Dich!
- Aufnahmeantrag laden, ausfüllen dabei Anerkennung SATZUNG , der Finanzordnung (Anlage) u. der Kleingartenordnung
und zum Schluss - Antrag abgeben, so kommst Du auf die Warteliste
noch Fragen? – kontaktiere uns
– Termine Sprechstunde des Vorstandes
unser KGV – Beobachtungen durch ein Gartenjahr
ohne Regeln geht nicht – wie in der Familie …
Satzung und Ordnungen des Vereins
SATZUNG |
Unterpachtvertrag ist im internen Bereich für Mitglieder/Ordnungen abrufbar |
Bundeskleingartengesetz |
Beschluss des Gesamtvorstandes des LSK vom 15. November 2019 mit Ergänzungsbeschlüssen vom 27. April 2024 und vom 16. November 2024 (Weiterleitung zum LSK) |
Bauordnung des Stadtverbandes der „Dresdner Gartenfreunde“ e.V. |
Datenschutzerklärung Datenschutzhinweise |
Finanzordnung u. Anlage * geändert in der MV 27.04.2024 |
Geschaeftsordnung_des_Vorstandes Anlage1_GO_des_Vorstandes ist im internen Bereich für Mitglieder/Ordnungen |
Geschäftsordnung Schlichtungsausschuss |
Kassenprüferordnung |
Kleingartenordnung * geändert in der MV 27.04.2024 |
Unterpachtvertrag |
Vereinbarung der KGVs Am Leubnitzer Hang, Friebelstr u. Spitzweg I. zur Befahrung des Verbundungsweges ist im internen Bereich für Mitglieder/Ordnungen einsehbar |
Wahlordnung |
Laufende Kosten
Sonstiges
Wer kann einen Kleingarten pachten?
Jeder ab den 18 Lebensjahr. Dazu müssen Sie Mitglied im Verein werden. Notwendig zum Abschluß eines Unterpachtvertrag
ist die Mitgliedschaft im Verein.
Einmalige Kosten
Zu zahlen ist ein Ablösebetrag an den scheidenden Pächter. Dieser wird für baulichen Anlagen und Anpflanzungen durch eine Wertermittlung festgelegt.
(Weiterleitung – in einem neuen Tab)
Es entstehen Kosten durch Pacht , Wasser oder Strom. Dazu kommen Mitgliedsbeitrag des Verein u.a. für Versicherungen und Umlagen zur Erhaltung der Kleingartenanlage.
Man sollte etwa 270 € pro Jahr für alles einplanen.
entspricht 22,50 € für ein Paradies im Grünen pro Monat, oder 74 Cent pro Tag.
Buchtipp zum Start
Sie wollen mehr zum Start in das Kleingartenleben wissen?
„Hurra! Ich habe einen Kleingarten.“ richtet sich an Neukleingärtner und solche, die es werden wollen…
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